Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Durchführung eines Fluges liegt im Ermessen des jeweiligen Piloten. Er entscheidet aufgrund äusserer Umstände (z.B. meteorologische Verhältnisse, Leistung und Gewicht des Flugzeuges) als auch aufgrund seiner Erfahrung, ob der geplante Flug innerhalb der zulässigen Grenzen durchführbar ist. Dies kann auch kurz vor dem Start nochmals angepasst werden (z.B., wenn die Fluggäste bereits auf dem Flugplatz sind).
Fluggäste müssen sich jederzeit an die Anweisungen des Piloten halten, um einen sicheren Flug gewährleisten zu können.
Der Pilot behält sich das Recht vor, einen Fluggast nicht zu befördern, wenn dieser aufgrund seines Verhaltens (z.B. durch übermässigen Alkoholkonsum) Anlass gibt, an der sicheren Durchführung eines Fluges zu zweifeln, oder um anwendbare Gesetze, Bestimmungen oder behördliche Vorschriften einzuhalten. (z.B. Internationale Sanktionen, Medizinischer-Zustand, usw.).
Auf allen Flügen ist das Rauchen verboten. An Bord von unseren Flugzeugen dürfen Sie keinen Alkohol konsumieren, den Sie persönlich mitgebracht haben. Sie dürfen auch keine Drogen an Bord bringen und konsumieren.
Aus Sicherheitsgründen kann der Pilot die Nutzung elektronischer Geräte an Bord des Flugzeugs verbieten oder einschränken, insbesondere Handys, Laptops, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD-Player, elektronische Spiele oder Übermittlungsgeräte, ferngesteuerte Spielzeuge und Walkie-Talkies. Bitte klären Sie dies mit dem Piloten vor dem Flug ab.
Das Tragen von Hörapparaten oder Herzschrittmachern ist erlaubt.
Kinder unter 12 Jahren und/oder Personen mit kognitiven Behinderungen dürfen nur mit unserem Einverständnis ohne Begleitung einer erwachsenen Person reisen. Bitte klären Sie dies vor dem Flug mit dem Piloten ab. (Wir wollen sicher sein, dass alle Personen am Bord die Weisungen des Piloten verstehen und folgen können).
Fluggäste können Ihr Flugerlebnis bis 48h vor dem Flugtermin ohne Kostenfolge absagen und einen neuen Termin vereinbaren.
Für kurzfristigere Absagen (<48h) vor dem Flugtermin wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben und an der Flugzeit abgezogen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach bereits getätigtem Aufwand des Piloten und entstandenen Kosten (z.B. Reservationsgebühren). Bitte besprechen Sie dies mit ihrem Piloten oder nehmen Sie mit unserem Verein Kontakt auf.
Liegen Gründe vor, die den Piloten dazu veranlassen nicht zu starten (vom Fluggast nicht verursacht), wird der Flug zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
In diesem Fall entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Der Verein trägt die internen Kosten, übernimmt aber keine Kosten für die Anfahrt oder andere Auslagen der Fluggäste.
Der Pilot kann jeden Flug vorzeitig beenden, wenn er eine Beeinträchtigung der Sicherheit für Fluggäste oder Flugzeug befürchtet. Wird ein Flug aufgrund eines Pilotenentscheides vorzeitig beendet, wird für eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und der erbrachten Leistung ein neuer Gutschein ausgestellt oder dem Fluggast auf dessen Wunsch hin, der Differenzbetrag ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Umstände, die durch ungebührliches Verhalten eines Fluggastes verschuldet wurden und zur vorzeitigen Beendigung geführt haben. Ein neuer Gutschein wird in diesem Fall nicht ausgestellt und keine Rückerstattung geleistet.
Rückerstattet wird der Gutscheinwert in Schweizer Franken, ohne Zins oder Teuerungsausgleich, abzüglich Gebühren, siehe unten.
Der Gutschein kann nur innerhalb seiner Gültigkeitsdauer durch den Inhaber ohne Angabe von Gründen zurückerstattet werden. Der Wert des Gutscheines wird nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 an den Gutscheininhaber überwiesen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60 Tage betragen.
Nachrichtlose Gutscheine werden nach 5 Jahren gelöscht und dem SFC gutgeschrieben.
In Ausnahmefällen können Preiserhöhungen für den Flug geltend gemacht werden. Diese können entweder in Form von Abzug der genannten Flugzeit oder dann durch eine zusätzliche Zahlung getilgt werden.
Rückerstattung bei Annullation werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 erfolgen. Fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren an (siehe oben bzgl. Bearbeitungsgebühren), kumulieren sich diese.
Die SFC behält sich das Recht auf Verweigerung der Rückerstattung vor, sollte der Flug wegen Fehlverhaltens des Fluggastes nicht stattfinden oder abgebrochen werden oder falls Bearbeitungsgebühren höher als der Gutscheinwert anfallen.
Die Rundflüge erfolgen im Rahmen einer Marginal Activity gemäss EASA-Part-NCO in der Schweiz basierend auf der EU-Verordnung 965/2012. Start- und Landeflugplatz müssen daher identisch sein. Die Flüge werden als entgeltliche Privatflüge und nicht als gewerbsmässige Flüge im Sinne von Art. 100 LFV durchgeführt. Die Rundflüge unterliegen daher besonderen Regeln bezüglich Versicherungsschutz für entgeltliche Privatflüge, d.h. die Versicherung ist grundsätzlich Sache des Fluggastes! Der Fluggast unterliegt bei der Beförderung aufgrund des ihm ausgestellten Flugscheins den Haftungsbestimmungen des Lufttransportreglements vom 3. Oktober 1952 / 1. Juni 1962 (für Inlandbeförderungen) und des Warschauer Abkommens vom 12. Oktober 1929 / 28. September 1955 resp. Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999 (für internationale Beförderungen) in der zur Zeit des Fluges geltenden Fassung. Die Haftung des Luftfrachtführers und seines Personals für Tod oder Körperverletzung des Fluggastes sowie für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist nach diesen Bestimmungen in der Regel beschränkt. Der Swiss Flying Club stellt kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft dar, weshalb die Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 nicht anwendbar ist.
Bei den Rundflügen handelt es sich um private Flüge gegen Entgelt, bei dem die Haftung in der Regel beschränkt ist und kein Versicherungsobligatorium zur Deckung von Personen- und Sachschäden der Passagiere besteht.
Unsere Haftung und die Haftung jedes an Ihrer Reise beteiligten Piloten richtet sich nach dem Lufttransportreglement für entgeltliche Privatflüge.
Unsere Haftung reduziert sich oder ist ausgeschlossen, wenn Sie den Schaden verschuldet oder mitverschuldet haben oder wenn ihn ein Dritter verursacht oder mitverursacht hat. Im Falle einer Beförderungsverweigerung ist unsere Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für indirekte Schäden.
Wir haften nicht für Schäden, die auf die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen zurückzuführen sind oder entstehen, weil Sie solche Bestimmungen nicht einhalten.
Ausser, wenn in diesen Bedingungen etwas Anderes vorgesehen ist, haften wir in Übereinstimmung mit dem Lufttransportreglement nur für den nachgewiesenen Schaden.
Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen, Invalidität oder Tod, wenn diese durch Ihren vorbestehenden Gesundheitszustand oder dessen Verschlechterung verursacht worden sind.
Dieser AGB gelten auch für unsere bevollmächtigten Vertreter, unsere Angestellten und unsere Hilfspersonen. Der gesamte von uns und unseren bevollmächtigten Vertretern, Angestellten und Hilfspersonen bezahlte Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, für den wir gegebenenfalls haften.
Mit diesen AGB verzichten wir nicht auf die Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen des Lufttransportreglements oder des anwendbaren Rechts, ausser dies sei in unserer AGB ausdrücklich vorgesehen.
Der Beförderungsvertrag und die damit verbundenen Bestimmungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Affoltern am Albis.